Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sanon Handels GmbH – SANON

1.        Allgemeines

1.1.       Die Sanon Handels GmbH - SANON, Waaggasse 5, 1040 Wien (in der Folge kurz „SANON“ genannt) handelt mit Kosmetik- und Fußpflegegeräten sowie Zubehör und beliefert den Groß- und Einzelhandel (in der Folge „Kunde“).

1.2.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Waren durch Kunden bei SANON. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

1.3.       Durch die Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der ausschließlichen und uneingeschränkten Anwendung dieser AGB einverstanden.

1.4.       Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2.        Angebote und Bestellung

2.1.       Sämtliche Angebote von SANON sind hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ware freibleibend und unverbindlich. Die Produktionsspezifikationen können dem jeweils aktuellen Katalog entnommen werden.

2.2.       Bestellungen von Kunden werden erst mit der Annahme durch SANON verbindlich. Die Annahme der Bestellung kann ausdrücklich, durch Rechnungslegung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrages erfolgen.

2.3.       Bestellungen sind über den Online-Shop (www.sanon.at), per E-Mail, per Telefax oder telefonisch zu übermitteln.

2.4.       Der von SANON festgelegte Mindestbestellwert beträgt EUR 40,- netto. Liegt der Auftragswert unter EUR 40,-, ist SANON berechtigt, einen Mindermengenaufschlag von EUR 4,- pro Bestellung in Rechnung zu stellen.

3.        Preise

3.1.       Die auf der Homepage (www.sanon.at) und im Produktkatalog angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise (exklusive USt) in Euro, ohne jegliche Nebenleistungen. Die angegebenen Preise sind stets freibleibend.

3.2.       In den angegebenen Preisen sind die allfälligen Zustellkosten nicht enthalten.

4.        Lieferung und Versand- bzw. Zustellkosten

4.1.       Lieferungen erfolgen nach Ermessen von SANON per Paketdienst, Post, Spediteur oder durch eigene Fahrzeuge. SANON wird die Waren unverzüglich versenden oder zustellen. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird von SANON jedoch nicht zugesagt.

4.2.       Lieferungen per Paketdienst, Post oder Spediteur erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4.3.       Bei Lieferungen durch eigene Fahrzeuge von SANON geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über.

 

 

5.        Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1.       Die Rechnung wird mit der Lieferung, separat per Post oder in elektronischer Form versandt.

5.2.       Die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Bestellung samt allfälliger Nebenkosten, wie Zustellkosten sind der übermittelten Rechnung zu entnehmen.

5.3.       Wird eine offene Forderung nicht fristgerecht im Sinne von Punkt 5.2. beglichen, so tritt Zahlungsverzug ein. Der Kunde erhält an seine Geschäftsadresse eine Zahlungserinnerung. SANON behält sich das Recht vor, als Ersatz für den dadurch entstandenen Mehraufwand eine Mahngebühr in Höhe von EUR 20,- pauschaliert in Rechnung zu stellen. Aufgrund dieser Zahlungserinnerung hat der Kunde unverzüglich die Bezahlung zu veranlassen. Für den Fall des Zahlungsverzuges von mehr als einem Monat ist SANON berechtigt, ab Beginn des Verzuges Verzugszinsen in der Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen.

5.4.       SANON behält sich vor, Vorauszahlungen oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände bekannt sind, durch die die Forderung gefährdet erscheint. Wird diese Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistung nicht erfüllt, ist SANON berechtigt, die Bestellung nicht auszuführen.

5.5.       Weiters behält sich SANON vor, bei Erstlieferungen/ Neukunden sowie bei Lieferungen ins Ausland Vorauszahlung zu verlangen.

5.6.       Die von SANON gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferschuld und sonstiger Nebenkosten aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von SANON. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist SANON – unbeschadet des Rechts, auf Vertragserfüllung zu bestehen – berechtigt, alle gelieferten, unbezahlten Waren zurückzuholen. Sollten dem Kunden exekutive Pfändungs- oder Verwertungsmaßnahmen bekannt werden, so ist er verpflichtet, SANON darüber in Kenntnis zu setzen und gegenüber den Vollzugsorganen auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

6.        Gewährleistung und Garantie

6.1.       Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unter Zugrundelegung der folgenden Voraussetzungen:

6.1.1.       Etwaige Beanstandungen wegen Mängeln der gelieferten Ware oder unvollständiger Lieferung sind sofort bei der Übernahme festzustellen und auf dem Lieferschein zu vermerken oder spätestens an dem dem Liefertag folgenden Werktag schriftlich an SANON zu melden. Mängel, die bei der Übernahme nicht sofort erkennbar waren, können binnen drei Werktagen ab Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, so verliert der Kunde alle Ansprüche iSd § 377 Abs 2 UGB wegen der Schlechterfüllung oder der Minderleistung. Erfolgt eine rechtzeitige Beanstandung, so ist der Kunde zur vorläufigen Verwahrung der Schlecht- oder Falschlieferung verpflichtet.

6.1.2.       Mangelhafte Ware und Lieferabweichungen werden nach Anerkennung der Beanstandung durch SANON und deren Ermessen entweder kostenlos ausgetauscht bzw. nachgeliefert oder SANON wird den für die mangelhafte Ware oder den für die Lieferabweichung bezahlten Lieferpreis gegen Rücksendung der beanstandeten Ware auf Kosten des Kunden erstatten. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Zustimmung von SANON akzeptiert.

6.1.3.       Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Preisminderung oder Wandlung sind ausgeschlossen.

7.        Rückgabe

7.1.       Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgegeben werden.

8.        Haftung

8.1.       Schadenersatzansprüche des Kunden, wie etwa wegen Nichtausführung von Bestellungen oder verspäteter Lieferung, insbesondere auf Ersatz des entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen, sofern SANON nicht grobes Verschulden zur Last fällt. Insbesondere ist ein Lieferverzug, der aufgrund höherer Gewalt entstanden ist, SANON nicht zuzurechnen.

8.2.       Weiters sind jegliche Schadenersatzansprüche, die aus unsachgemäßem Umgang mit den gelieferten Waren entstehen, ausgeschlossen. Die Gebrauchsanweisungen sind vom Kunden sorgfältig zu lesen und bei der Handhabung genau einzuhalten.

9.        Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

9.1.       Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allen auf deren Basis abgeschlossenen Einzelverträgen und allen auf deren Basis vorgenommenen Bestellungen und Lieferungen ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und der Verweisungsnormen.

9.2.       Alle Änderungen abgeschlossener Verträge zwischen SANON und Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

9.3.       Eine Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB hat nicht die Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die restlichen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen.

 

Wien, September 2018                                                                                                                 Sanon Handels GmbH - SANON

 

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